COSPLAYer WELCOME!
Cosplay und Indie Games gehören einfach zusammen. Nicht nur optisch, sondern kulturell. Beim Baltic Games Fest treffen kreative Welten aufeinander. Indie Entwickler erzählen originelle Geschichten abseits des Mainstreams. Cosplayer erwecken die Welt der Games mit Liebe zum Detail und echter Leidenschaft zum Leben. Beides lebt von Individualität. Von Figuren, die nicht der Norm entsprechen. Von Menschen, die ihren eigenen Stil feiern. Hinter jeder Ecke wartet etwas Neues. Ein Spiel, ein Charakter, ein inspirierendes Gespräch. Das Baltic Games Fest ist ein Ort, an dem Fantasie grenzenlos ist und Vielfalt gefeiert wird.
Blonde Frau im blauen Kostüm mit Elfenohren und goldener Krone steht in hohem Gras.
Richtlinien für Cosplays, Requisiten und Waffen
Damit das BALTIC GAMES FEST für alle Besucher ein sicheres und positives Erlebnis bleibt, gelten die folgenden Vorgaben für Cosplays sowie mitgeführte Requisiten und Waffen. Alle Kostüme und Requisiten werden beim Cosplay Check geprüft. Sollte dabei festgestellt werden, dass einzelne Bestandteile oder Waffen nicht zugelassen sind, werden diese verpflichtend einbehalten. Die Abholung ist beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes möglich. Die Entscheidungen des Veranstalters sowie des eingesetzten Sicherheitspersonals sind verbindlich und nicht anfechtbar. Eine Vorabfreigabe von Cosplays oder Requisiten ist nicht vorgesehen. Fragen vor der Veranstaltung können per E Mail an hello@balticgamesfest.com gerichtet werden. Diese Regelungen gelten ausnahmslos für alle Besuchenden.
Voraussetzungen für das ticket
Ein Cosplay ist mehr als nur eine Perücke. Das Cosplay Ticket ist daher ausschließlich denjenigen vorbehalten, die in erkennbarer Verkleidung erscheinen. Wir bitten um Verständnis, dass ihr im Zweifelsfall am Einlass ein Referenzbild vorzeigen müsst. Damit erleichtert ihr unserem Team die Prüfung und gebt ihnen die Möglichkeit zu verifizieren, dass es sich bei eurem Outfit tatsächlich um ein Cosplay handelt.
Gesetzliche Bestimmungen
Bei Verstößen gegen geltendes Recht erfolgt neben dem Ausschluss von der Veranstaltung eine Information der zuständigen Behörden.
Waffenrecht Das Führen von Waffen im Sinne des deutschen Waffengesetzes ist in der Öffentlichkeit untersagt. Maßgeblich sind insbesondere folgende Rechtsgrundlagen: https://dejure.org/gesetze/WaffG/40.html https://dejure.org/gesetze/WaffG/Anlage_2.html Uniformen und Symbole Auch für das Tragen bestimmter Uniformen oder Symbole gelten gesetzliche Einschränkungen. Relevante Vorschriften finden sich hier: Uniformen https://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html https://dejure.org/gesetze/VersG/3.html Symbole https://dejure.org/gesetze/StGB/86.html https://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/rechtsextremismus/2022‒02‒rechtsextremismus‒symbole‒zeichen‒organisationen.pdf
Veranstaltungsregeln
Nicht zulässige Waffen und Gegenstände
Folgende Gegenstände sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet:
  • Bollerwagen, Bobbycars, Inlineskates, Scooter, Roller, Skateboards, Hoverboards, Fersenroller oder vergleichbare Fortbewegungsmittel
  • Lose und schwere Metallketten
  • Requisiten oder Waffenattrappen mit scharfen Kanten oder Ecken, die ein Verletzungsrisiko darstellen
  • Requisiten oder Waffenattrappen, die überwiegend aus harten Materialien wie Holz oder Metall bestehen
  • Attrappen aus massivem Holz oder Metall mit einem Stabdurchmesser über 2 cm
  • Spielzeugwaffen mit mitgeführter Munition, beispielsweise Nerf Waffen mit Schaumstoffprojektilen
  • Airsoft oder Softair Waffen, unabhängig davon, ob sie geladen oder ungeladen sind
  • Requisiten oder Waffenattrappen mit einer Länge über 2,5 m oder einer Breite über 1,5 m
  • Funktionstüchtige Bögen mit gespannter Sehne sowie echte Pfeile
  • Handpeitschen, Stabpeitschen oder Reitgerten mit einer Stablänge über 1 m oder einer Gesamtlänge über 1,5 m
Nicht zulässige Kostüme und Kostümteile
Nicht erlaubt sind insbesondere:
  • Kostümteile aus harten, unnachgiebigen Materialien oder mit scharfen Elementen wie nicht abgestumpften Spikes oder massiven Nieten
  • Kostüme mit einer Breite oder einem Durchmesser über 2 m, einschließlich Flügelkonstruktionen oder Reifröcken
  • Kostüme mit einer Höhe über 2,5 m
  • Schleppen, Umhänge, Schwänze oder vergleichbare Elemente, die mehr als 1 m auf dem Boden aufliegen. Innerhalb der Hallen sind diese möglichst hochzustecken oder zu tragen, um Unfallgefahren zu reduzieren
  • Kostüme oder Bestandteile, die Verschmutzungen verursachen, etwa durch Glitzer, Farbabrieb oder stark abfärbendes Make up
  • Freizügige Darstellungen. Gesäß, Intimbereich und Brust müssen unabhängig vom Geschlecht ausreichend bedeckt sein. Brustwarzen sind vollständig zu verdecken
  • Uniformen oder Symbole, die zwar nicht ausdrücklich verboten sind, aber eine erhebliche Verwechslungsgefahr darstellen, beispielsweise das Manji Symbol
  • Gesichtsverhüllungen, die nicht eindeutig Bestandteil eines klar erkennbaren Kostüms sind, insbesondere Sturmhauben, Motorradhelme oder vergleichbare Bedeckungen
  • Das gezielte Verändern der eigenen Hautfarbe zur Darstellung anderer ethnischer Gruppen
Zulässige Waffen und Kostümteile
Requisiten, Waffen und Kostümbestandteile, die nicht unter die oben genannten Verbote fallen, gelten grundsätzlich als zulässig. Hierzu zählen unter anderem:
  • Nicht funktionale Bögen ohne Sehne oder mit funktionsloser Sehne sowie Pfeilattrappen
  • Requisiten und Waffenattrappen, die überwiegend aus Pappe, Kunststoff, Silikon, thermoplastischen Stoffen oder anderen weichen und nachgiebigen
  • Materialien bestehen, sofern keine Verletzungsgefahr durch Kanten oder Spitzen entsteht
  • Gesichtsbedeckungen, die klar und eindeutig Teil eines Kostüms sind, etwa thematische Masken oder Tierköpfe von Fursuits
  • Ketten aus Holz, Kunststoff oder thermoplastischen Materialien, sofern sie eindeutig zum Kostüm gehören. Diese dürfen auch lose getragen werden
  • Metallketten, sofern sie fest am Kostüm angebracht und nicht abnehmbar sind
  • Spitze Kostümteile aus weichen oder flexiblen Materialien
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